Abstands-und Hygienekonzept

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Konzept für die Skigymnastik des Vereins der Ski- und Sportfreunde Flensburg e.V. vom 27.07.2021 Nutzung der Sporthallen der Goetheschule und der Gemeinschaftsschule Flensburg-West

Unter Beachtung der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO), verkündet am 17. August 2021, in Kraft ab 23. August 2021 und den Regelungen der Stadt Flensburg die Nutzung der Sporthallen betreffend gilt Folgendes

Einleitung

Das Coronavirus Sars-CoV-2 ist ein von Mensch zu Mensch übertragbares extrem virulentes Virus. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion und erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege und über die Augen. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie der Augenbindehaut in Kontakt kommen, eine Übertragung möglich. Um eine mögliche Übertragung durch die Skigymnastik zu unterbinden gelten ab sofort bis auf weiteres folgende Regeln:

I Teilnahme am Sport, Verhalten der Teilnehmer

  1. Erkrankte Personen, insbesondere mit Atemwegs- und/oder Grippesymptomen, müssen zu Hause bleiben und dürfen nicht am Sportkurs teilnehmen.
  2. Sportutensilien dürfen nur dann benutzt werden, wenn kein direkter Körperkontakt hierzu erfolgt, zum Beispiel das eigene Handtuch deckt die Sportmatte ab, oder aber, wenn eine Desinfektion des eingesetzten Utensils durch die Trainerin gewährleistet wird.
  3. Ein eigener Stift ist mitzubringen, um sich in die Teilnehmerliste einzutragen
  4. Ein eigener Stift ist mitzubringen, um sich in die Teilnehmerliste einzutragen.
  5. Den Anweisungen der Übungsleiterin ist Folge zu leisten.

II Abstandsregeln

  1. Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern einzuhalten.
  2. Die Sporthalle darf nur einzeln nacheinander bei Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern betreten und verlassen werden.
  3. Während der Ausübung des Sports in der Halle ist der Mindestabstand zwischen den Teilnehmern einzuhalten. Die Übungsleiterin wird daher entsprechend der Anzahl der Teilnehmer das Trainingsprogramm gestalten.

III Besondere Hygienemaßnahmen

  1. Die Umkleideräume dürfen unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern benutzt werden. Bezogen auf die Größe der Sammelumkleiden ist die Anzahl der Nutzer, die sich gleichzeitig in einem Sammelumkleideraum aufhalten, begrenzt:
    Goetheschule: maximal 8 Personen
    Gemeinschaftsschule Flensburg-West: maximal 10 Personen
  2. Bei der Nutzung von Sportutensilien, die vom Sportverein angeschafft wurden, ist vor oder nach deren Benutzung eine Reinigung und Desinfizierung durchzuführen. Verantwortlich hierfür ist die Übungsleiterin.
  3. Die Fenster und Türen sollen möglichst während der Ausübung des Sports geöffnet sein.

IV Identifizierbarkeit der Teilnehmer

Die Teilnehmer tragen sich vor Beginn der Sportstunde mit eigenem Stift in die Teilnehmerliste ein. Neben dem Vor- und Nachnamen ist auch die Telefonnummer anzugeben. Die Anschrift der Teilnehmer, die Vereinsmitglied sind, liegt dem Verein vor und ist im Fall der Änderung dem Verein umgehend mitzuteilen. Im Fall eines Probetrainings liegen die Mitgliedsdaten dem Verein nicht vor, so dass neben der namentlichen Erfassung und Angabe der Telefonnummer auch noch die Anschrift anzugeben ist. Zuschauer sind nicht zugelassen. Wer mit der Erhebung der Kontaktdaten nicht einverstanden ist, darf am Sportkurs nicht teilnehmen.

News

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