Formulare

Aufnahmeantrag

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2Gplus-Regelung Landessportverband

Ausnahmen von der Testpflicht bei 2Gplus:

  • Für Personen mit einer Auffrischungsimpfung („Booster“) entfällt die zusätzliche Testpflicht sofort. Als „geboostert“ gelten im Sinne der derzeit geltenden Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes (SchAusnahmV) Personen, die nach ihrer Grundimmunisierung durch zwei Impfungen bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben – Ausnahme Johnson & Johnson (eine Impfung plus Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff).
  • Kinder bis zur Einschulung.
  • Minderjährige, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes in der Schule getestet werden.
Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses
  • Gültig sind Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wären z.B. der/die Inhaber/Inhaberin oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zu ihrer Einschulung.

Weitere Informationen entimmt findet ihr in der folgenden Anlage:Übersicht 2Gplus Regeln

News

Keine Skigymnastik in den Osterferien

In den Osterferien, vom 02. April 2024 bis zum 19. April 2024, findet keine Skigymnastik statt..

Vorstand

  • 1. Vorsitzender: Matthias Mau-Hansen
  • 2. Vorsitzender: Phillip Nickels
  • Kassenwartin: Beate Hansen
  • Schriftwartin: Carola Hofmann
  • Jugendwart: Knud Hansen
  • => Kontaktdaten